CZV Bedarf für Sportpferdetransporte

Fragen zum Bedarf der CZV Prüfungen, Chauffeuren-Weiterbildungskurse und dem Fähigkeitsausweis in Bezug auf Sportpferdetransporte

- Was ist CZV: das Wichtigste im Überblick, Broschüre zum Downloaden
- Wie ist es in der EU: Richtlinien 2003/59/EG der EU zum Downloaden
- Wo finde ich noch weitere informationen: www.cambus.ch
- Was sind "Gewerbliche Transporte": Artikel Pferdewoche Nr. 50, Dez. 23, Artikel von Dr. Karola Krell Zbinden, Rechtsanwältin und Geschäftsführerin VSP 
 


Zusammengefasst heisst dies für Sportreiter folgendes:

Quelle: Mail von ASA

 

Ab wann braucht man einen CZV Fähigkeitsausweis zum Führen von Pferdetransport LKW’s in folgenden Fällen:

 

1. Berufsreiter in Pferdehandelsstall, 1-2 Fahrten pro Woche, z.B. für Import von Pferden, ab der Schweizergrenze bis zum Stall sowie vom Stall auf Turniere?

Um diese Frage zu beantworten, bräuchten mir mehr Informationen, was genau die Aufgaben eines Berufsreiters in einem Pferdehandelsstall sind und in welchem Zusammenhang dazu diese Fahrten stehen. Allgemein lässt sich sagen: Wenn der Fahrer der Pferdetransporte in irgendeiner Form mit den Pferden arbeitet (Reiten, Pflege, Betreuung an einem Turnier, etc. ) und die Fahrten im Durchschnitt einer Woche höchstens die Hälfte der Arbeitszeit in Anspruch nehmen, fällt er unter die Ausnahme nach Artikel 3 Buchstage g CZV und benötigt den Fähigkeitsausweis nicht.

 

2. Berufsreiter in Sportstall (wenig oder gar kein Handel) für 3-5 Fahrten an Reitturniere oder Training und zurück?

Der Transport fällt unter die Ausnahme nach Artikel 3 Buchstabe g CZV, da er die Pferde zur Ausübung seines Berufs "verwendet" (Reiten an Turnieren, in Trainings). Dies natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die 3 - 5 Fahrten im Durchschnitt einer Woche nicht mehr als die Hälfte der Arbeitszeit in Anspruch nehmen. Der Fähigkeitsausweis ist nicht notwendig.

 

3. Reitstallbesitzer eines Sportstalles (wenig oder gar kein Handel) für sich und die angestellten auf Turniere oder Training und zurück zu fahren?

Auch hier haben wir zu wenig Informationen, um die Anfrage abschliessend zu beantworten. Es gilt der gleiche Grundsatz wie oben: Wenn der Fahrer der Pferdetransporte in irgendeiner Form mit den Pferden arbeitet (Reiten, Pflege, Betreuung an einem Turnier, etc. ) und die Fahrten im Durchschnitt einer Woche höchstens die Hälfte der Arbeitszeit in Anspruch nehmen, fällt er unter die Ausnahme nach Artikel 3 Buchstage g CZV und benötigt den Fähigkeitsausweis nicht. Falls ihm die Pferde gehören, fällt er unter die Ausnahme nach Artikel 3 Buchstabe a, da er dann sein Eigentum transportiert.

 

4. Ausbildungsstall, angestellter in Reitausbildung fährt mit LKW zum Turnier und zurück?

Der Transport fällt unter die Ausnahme nach Artikel 3 Buchstabe g, da er die Pferde zum Erlernen eines Berufs "verwendet". Fähigkeitsausweis nicht notwendig, falls das Fahren nicht mehr als die Hälfte der Arbeitszeit in Anspruch nimmt.

 

5. Privatperson welche einem Voltige-Club (Reitakrobatik, vorwiegend Kinder) die Pferde auf ein Turnier und zurück fährt. (Frondienst)

Fahrten im Rahmen von Freizeitaktivitäten fallen unter die Ausnahme nach Artikel 3 Buchstabe a CZV. Für Fahrten zu Vereinszwecken ist deshalb der Fähigkeitsausweis nicht notwendig, sofern der Fahrer bzw. die Fahrerin Vereinsmitglied ist oder eine nähere Beziehung zu einem Vereinsmitglied hat und die Fahrten unentgeltlich durchführt.

 

6. Privatperson welche fast wöchentlich oder mehrmals wöchentlich auf ein Turnier oder zum Training und zurück fährt?

Privatpersonen, die ihre eigenen Pferde transportieren, fallen unter die Ausnahme nach Artikel 3 Buchstabe a CZV. Kein Fähigkeitsausweis erforderlich.

 

7. Privatperson welche gelegentlich, (1 x im Monat) mit fremdem oder eigenem Pferdetransport LKW Transporte für andere ausführt? (gegen Entgelt)?

Die Person führt einen Gütertransport im Auftrag von anderen durch und wird dafür bezahlt. Hier kommt keine der Ausnahmen zur Anwendung. In diesem Fall ist der Fähigkeitsausweis notwendig. Für Personen, die vor dem 1. 9. 2009 im Besitz der Kategorie C oder Unterkategorie C1 waren gilt eine Übergangsfrist bis 31. August 2014. Bis dahin kann ohne Fähigkeitsausweis gefahren werden. Nach absolvierter Weiterbildung erhält der Fahrer den Fähigkeitsausweis prüfungsfrei.

 

8. Privatpersonen welche gelegentlich für einen Berufsreiter den LKW auf ein Turnier fahren (wenn dieser z.B. keine Zeit hat, oder bereits dort ist, oder vorübergehend den Führerschein nicht hat)?

Falls diese Privatperson aus dem persönlichen Umfeld des Berufsreiters ist und die Fahrt unentgeltlich durchführt, fällt sie ebenfalls unter die Ausnahme nach Artikel 3 Buchstabe a. Wenn nicht, gilt vorherige Antwort.

 

9. Privatpersonen welche gelegentlich für einen Privaten Turnierreiter den LKW auf ein Turnier fahren (wenn dieser z.B. keine Zeit hat, oder bereits dort ist, oder vorübergehend den Führerschein nicht hat)?

dito.

 

10. Pferdepfleger (im Angestelltenverhältnis, vorwiegend für die Pferdepflege und Betreuung zuständig) welche regelmässig mit dem LKW des Chef’s, (Berufsreiter oder Privatperson) auf Turniere fahren?

Es gilt die Ausnahme nach Artikel 3 Buchstabe g. Da er vorwiegend für Pferdepflege und -betreuung zuständig ist, sind die Pferde "Material zur Berufsausübung". Es muss aber auch das Verhältnis von Fahrzeit und Arbeitszeit gemäss Bst. g stimmen.

 

 

Was ist, wenn in einem dieser Fälle das Fahrzeug als Schwerer Wohnmotorwagen (75% Wohnabteil) immatrikuliert ist? Hat dies einen Einfluss ob eine CZV benötigt wird oder nicht?

Es ändert sich nichts. Der Fahrzeugführer braucht den Führerausweis C1 oder C und transportiert im übrig bleibenden Raumviertel Pferde. Somit braucht er den Fähigkeitsausweis, wenn keine Ausnahme anwendbar ist.

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